Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – wirksam ab 25.05.2018

Verbindliches Datenschutzrecht für alle

Einheitlicher Datenschutz in Europa durch EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz, datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas wird es damit nicht mehr geben.

Die Uhr tickt für Unternehmen. Ab dem 25. Mai 2018 gilt es zahlreiche Datenschutz-Hürden zu nehmen. Wir sagen Ihnen, welche Anforderungen die EU-Datenschutzgrundverordnung mit sich bringt.

  • Strafen bis zu 20 Millionen Euro bei Datenschutzverstößen (Artikel 83), bei Konzernen 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, u. U. Haftung der Unternehmensleitung
  • Betroffene bei Datenschutzverstößen können sich von Schutzorganisationen vertreten lassen
  • Beweislastpflicht durch Nachweispflicht
  • Bei hauptsächlichem Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten ist ein DSB unabhängig der Betriebsgröße notwendig, z. B. für Arztpraxen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Datenschutz zum Compliance Thema geworden. Durch Unternehmensstrafen bis 20 Millionen Euro und persönliche Haftungsrisken für die Geschäftsführung/Vorstand kann der Datenschutz nicht mehr ignoriert werden.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Haftungsrisiken minimieren. Nutzen Sie unsere Expertise damit Sie gegenüber Kunden und Behörden kompetent auftreten können. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

Rufen Sie uns an unter Tel.: + 49 721 75407242 oder senden Sie uns eine E-Mail: uwe.larisch@dsb-extern.eu